Sexuelle Handlungen vor Kindern auch über Webcam strafbar
Der Bundesgerichtshof hat jetzt in einem Urteil entschieden, dass sexuelle Handlungen vor Kindern auch über die Webcam strafbar sind und dementsprechend geahndet werden.
Hintergrund des Urteils war das Verfahren gegen einen belgischen Sexualstraftäter, der mit fünf Kindern Kontakt über seine Webcam aufgenommen hatte. Dabei hat der Belgier onaniert und die Kinder dazu aufgefordert, sich auszuziehen.
Das Gericht entschied, dass die Kinder die sexuellen Handlungen des Mannes auch ohne unmittelbare räumliche Nähe unmittelbar wahrgenommen hätten. Da das Gesetz gegen den Mißbrauch von Kindern Kinder vor solchen Wahrnehmungen umfassend schützen soll, ist das Verhalten des Mannes auch im Sinne dieses Gesetzes zu ahnden.